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> Langhaarigen Blonden statt dunklem Kurzhaarigen verurteilt
Von Franziska Feinäugle
Neckarwestheim - Sitzt überhaupt der Richtige auf der Anklagebank? Das
war die Kernfrage im jüngsten Kernkraftgegner-Prozess vor dem Heilbronner
Amtsgericht. Wer die dreistündige Hauptverhandlung am Freitagmorgen
verfolgte, konnte sich des Eindrucks nicht erwehren, dass es der Falsche
war.
Protest
Es geht um eine Kundgebung vor dem Atomkraftwerk Neckarwestheim am
Sonntag, 14. Januar, und um die Tatsache, dass sie zwar bereits Ende 2006
im Internet angekündigt, nicht aber bei den Behörden angemeldet war.
Wegen Verstoßes gegen das Versammlungsgesetz muss sich deshalb der 45-
jährige Vorsitzende des Demokratischen Zentrums Ludwigsburg (DemoZ)
verantworten - weil das DemoZ nicht nur 15 anderen Gruppen Räume und
Adresse zur Verfügung stellt, sondern auch dem "Aktionsbündnis Castor-
Widerstand Neckarwestheim", auf dessen Homepage zu der Kundgebung im
Januar aufgerufen worden war.
"Können Sie sich erklären, wie man auf den Angeklagten als Veranstalter
gekommen ist?", erkundigt sich der Richter bei einem 33-jährigen
Polizisten, der an jenem Sonntag die "friedlich und störungsfrei"
verlaufene einstündige Veranstaltung beobachtet hat. "Nein", antwortet
der Polizist, der einen anderen Aktionsteilnehmer als "aktiver" in
Erinnerung und als Veranstalter pauschal das Aktionsbündnis
weitergemeldet hat.
"Kurze, angegraute, schwarze Haare" habe der Angeklagte gehabt, liest der
Polizist aus seinen Notizen vor. "Mein Mandant ist naturblond und hat
lange Haare", wendet der Verteidiger ein, was alle sehen. Welche Rolle
der Angeklagte innerhalb des Aktionsbündnisses habe, will der Richter von
der nächsten Zeugin wissen. Eine "wie jeder andere auch", antwortet diese
zur Unzufriedenheit des Richters und ergänzt: Das sei etwas, "was hier
nie verstanden" werde: dass es auch "eine Art zu arbeiten gibt, bei der
keine Rollen festgelegt sind. Das sind nicht solche Strukturen wie hier
bei Ihnen am Gericht."
Verneint
Zeuge Nummer drei - kurze, angegraute, schwarze Haare - verneint
ausdrücklich, dass der Angeklagte am Aufruf zur Kundgebung beteiligt war.
Auch der Vorschlag selbst sei nicht vom DemoZ-Vorsitzenden gekommen. "Er
war Teilnehmer und hatte einen der Redebeiträge." Beides ist nicht
verboten. Der Verteidiger fordert Freispruch. Die Staatsanwaltschaft
sieht ihre "Vorwürfe bestätigt" und fordert eine 2000-Euro-Geldstrafe,
die - da höher als 90 Tagessätze - den Angeklagten zum Vorbestraften
machen würde. Der Richter spricht den 45-Jährigen schuldig und verhängt
60 Tagessätze à 20 Euro.
24.11.2007 00:00
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> Abschalt-Kundgebung, So 25.11.07
um 13 Uhr am AKW Neckarwestheim
"wir hoffen, dass ihr eure warmen Pullis und die Regenkleidung bereits
hingerichtet habt" - würden uns freuen wenn ihr zahlreich kommt, um ein
Abschalt-Zeichen zu setzten!
atomfreinliche Grüße!
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Laufzeitverlängerungen für Atomkraftwerke, vertuschen von Störfällen,
Neubau von Kohlekraftwerken, weiter mit fossilen Großkraftwerken CO² in
die Umwelt pusten und die Flüsse aufheizen, noch mehr hochradioaktiven
Atomabfall für Jahrtausende hinterlassen - dies wollen alle vier großen
Energiekonzerne in Deutschland.
Statt abzuschalten hat die EnBW hat für das GKN 1 in Neckarwestheim gar
einen Antrag auf eine Laufzeitverlängerung bis zum Jahr 2017 (!)
gestellt. Das Einzige was der sog. Atomkonsens aus dem
Jahr 2000 gebracht hat, ist der anti-akw-Bewegung den Wind aus den Segeln
zu nehmen, da viele auf den "automatischen Atomausstieg" warten.
Tatsache ist jedoch, dass seit dem Jahr 2000 außer den beiden Uralt-Klein-
Atomkraftwerken in Obrigheim und Stade noch kein einziges relevantes
Atomkraftwerk abgeschaltet worden ist. Atomausstieg ade.
Dagegen haben wir was.
Wir halten auch nichts von "guten neuen" Atomkraftwerken.
Deshalb Neckarwestheim abschalten - beide Blöcke!
Wird Zeit, dass wir mal wieder ein Zeichen setzen.
> Abschalt-Kundgebung am AKW Neckarwestheim
> Sonntag, 25.11.07
> um 13 Uhr
Weitersagen und kommen.
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> KERNKRAFT / Geänderte Zwischenlager-Pläne
> Keine "Billiglösung" in Obrigheim
Die ENBW hat ihre Pläne für ein Zwischenlager für Atommüll beim früheren
Kernkraftwerk Obrigheim geändert. Experten halten das neue Konzept für
sicherer.
Das Kernkraftwerk Obrigheim ist zwar schon im Frühjahr 2005 vom Netz
gegangen, aber der Atommüll beschäftigt noch immer Politik, Behörden und
Betreiber. Denn für die 324 abgebrannten Brennstäbe, die vorläufig in
einem Nasslager im Inneren des Reaktors aufbewahrt werden, wird eine
langfristige Lösung gesucht. Bislang hatte die Kernkraftgesellschaft der
Energie Baden-Württemberg AG (ENBW) als Betreiberin ein spezielles
Zwischenlager beantragt: Die Brennelemente sollten in 15 Castorbehältern
untergebracht werden, für die jeweils einzelne Betonumhausungen
vorgesehen waren - ein erheblicher Unterschied zu anderen Zwischenlagern,
wo alle Castoren in einem Gebäude lagern. Kritiker sprachen von einer
"Billiglösung". Doch die vom Bundesumweltministerium um eine
Stellungnahme ersuchte Reaktorsicherheitskommission kam schon im Mai in
einer internen Bewertung, die dieser Zeitung vorliegt, zu dem Schluss,
dass der ENBW-Antrag nur teilweise den Sicherheitsleitlinien für auf bis
zu 40 Jahre Nutzungsdauer angelegte Zwischenlager entspricht. Diese
Stellungnahme ist zwar nicht bindend - hat aber offenbar den Betreiber
zum Umdenken veranlasst. Die ENBW habe nun beim zuständigen Bundesamt für
Strahlenschutz einen geänderten Antrag für ein Zwischenlager gestellt,
sagte gestern eine Sprecherin. Danach soll der Obrigheimer Atommüll wie
andernorts auch in einem Gebäude zwischengelagert werden. Den Betreiber
dürfte diese als sicherer eingestufte Lösung deutlich teurer kommen.
Nicht zum Zuge kommt damit ein Vorschlag des Grünen-Energieexperten Franz
Untersteller, der Diskussionen ausgelöst hatte. Untersteller hatte die
politisch brisante Idee, die 342 Brennstäbe von Obrigheim in
Castorbehältern ins hundert Kilometer entfernte Philippsburg verladen zu
lassen. Im dortigen Zwischenlager gebe es noch genügend Platz. Damit, so
die Argumentation des Grünen-Abgeordneten, werde Obrigheim vollständig
"atomfrei", in Baden-Württemberg gebe es dann nur noch zwei
Atomstandorte. Diese Chance, bedauert Untersteller, sei nun vertan. Dass
die ENBW ihre "Billiglösung" nicht weiter verfolge, sei aber immerhin ein
"Teilerfolg".
ROLAND MUSCHEL
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GEMMRIGHEIM
> Castor-Demo 2005 wirkt lange nach
Die Demonstration gegen einen Castor-Transport im November 2005
beschäftigt bis heute die Richter. Eine Schadenersatzklage der Bahn gegen
einen Castor-Gegner und ein Dutzend Ordnungswidrigkeitsverfahren sind
beim Amtsgericht Besigheim anhängig. Wann die Urteile gesprochen werden,
steht noch in den Sternen.
Kernkraftgegner sprechen, wie berichtet, von einer Schikane, mit der sie
mundtot gemacht werden sollen. Der Richter erklärt ein nicht einfaches
Verfahren. Und die Bahn äußert sich gar nicht zum laufenden Prozess.
Die Auseinandersetzungen gehen auch Jahre nach dem Castor-Transport
weiter. Im April dieses Jahres hatten sich Bahn und Castor-Gegner
erstmals vor dem Besigheimer Amtsgericht getroffen. Die Bahn möchte
Schadenersatz für den Schienenersatzverkehr zwischen Bietigheim und
Lauffen während des Castor-Transports sowie für ein beschädigtes
Signalkabel - 910,84 Euro umfasst die Rechnung.
Verklagt wurde nur ein bekannter Kernkraftgegner, im Fall einer
Verurteilung müsste er selbst dafür sorgen, dass er von den weiteren
Teilnehmern deren Anteil an den Kosten erstattet bekommt.
Bis der Richter allerdings ein Urteil spricht, wird noch einige Zeit ins
Land gehen. Frühestens nächstes Jahr rechnet Richter Andreas Vesenmaier
mit dem nächsten Termin. "Das ist kein einfaches Verfahren", erklärt er.
Nicht nur, dass er sich nach dem Weggang seines Vorgängers ganz neu in
den Fall einarbeiten musste. Das Verfahren erstreckt sich inzwischen auch
über mehrere Bundesländer: Um zu klären, was bei der Demonstration an und
auf den Bahngleisen in der Nähe des Husarenhofs wirklich passierte,
sollen alle Beteiligten vernommen werden: Lokführer, Bahnarbeiter,
Polizisten und Demonstranten. Die wohnen allerdings in der Bundesrepublik
verteilt, sagen an ihren Wohnorten aus, und die Ergebnisse werden dann in
Besigheim zusammengeführt.
"Ich werde kein Urteil schreiben, solange nicht alle Beteiligten gehört
worden sind", kündigt Vesenmaier an. Bis die Demonstranten in den
Zeugenstand gerufen werden können, werden allerdings noch weitere Monate
vergehen. Gegen rund ein Dutzend laufen noch
Ordnungswidrigkeitsverfahren. Sie sollen 275 Euro Bußgeld bezahlen, weil
sie den Bahnverkehr gestört haben.
"Das akzeptieren wir nicht", erklärt Herbert Würth, Pressesprecher des
Aktionsbündnis Castor-Widerstand Neckarwestheim. Und so stehen hier die
nächsten Gerichtsverfahren an. Sie waren ebenfalls für diese Woche am
Amtsgericht Besigheim terminiert, wurden aber abgesagt. "Das ist
Schikane", ist Würth erbost, "unsere Leute müssen sich Urlaub nehmen, und
dann wird so kurzfristig abgesagt."
Dass zwei Prozesse parallel laufen, sei nicht ungewöhnlich, erklärt
Vesenmaier. Zu einem schnellen Urteil trägt das Verfahren aber nicht bei.
Denn erst wenn über alle Bußgelder entschieden ist, kann über
Schadenersatz verhandelt werden. "Es würde sich ja kein Demonstrant im
Zeugenstand selbst belasten", erklärt Vesenmaier.
Die Bahn äußert sich zu dem Verfahren gar nicht. "Wir werden uns nicht in
die Arbeit der Justiz einmischen", sagt ein Bahnsprecher.
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NECKARWESTHEIM/BIETIGHEM-BISSINGEN
> AKW Gegner sehen sich kriminalisiert
> Aktionsbündnis spricht von gezielter Kampagne
(red) - Das Aktionsbündnis Gastor-Widerstand Neckarwestheim wirft
Polizei, Staatsanwälten und Gerichten eine "gezielte
Kriminalisierungskampagne" gegen Atomkraftgegner vor.
Als Begründung führt die Bürgerinitiative in einer Pressemitteilung neben
aus ihrer Sicht "überzogenen" Bußgeldern und angeblich "unhaltbaren"
Straftatvorwürfen gegen Atomkraftgegner, die im Zusammenhang mit der
Blockade eines Gastor-Zuges im November 2005 erhoben wurden, auch eine
Schadensersatzklage der Deutschen Bahn an. Damals hatten zwölf Anti-
Atomkraft-Aktivisten bei Bietigheim einen Atommüll-Transport, der von der
französischen Wiederaufbereitungsanlage La Hague ins niedersächsische
Zwischenlager Gorleben unterwegs war, für 100 Minuten gestoppt.
In diesem Zusammenhang seien "außerordentlich hohe" Bußgelder erlassen
worden, gegen welche die Betroffenen Widerspruch eingelegt hätten. Obwohl
darüber noch nicht entschieden worden sei, habe die Bahn "willkürlich"
einen der Betroffenen herausgegriffen und fordere von ihm Schadensersatz.
Strafbefehl wegen Sitzblockade
Gegen den selben Mann sei auch ein Strafbefehl wegen Verstoßes gegen das
Versammlungsgesetz im Zusammenhang mit einer Protestaktion im Januar 2007
ergangen, weil er für die Internet-Veröffentlichungen des
Aktionsbündnisses haftbar gemacht werde. Damals hatten Atomkraftgegner
den Zugang zum Neckarwestheimer Atommeiler wegen des Laufzeit-
Verlängerungsantrags der EnBW symbolisch blockiert.
Das Bürgerinitiative spricht in ihrer Darstellung von "rechtlich
unhaltbaren Vorwürfen", deren Zweck es sei, "aktive Atomkraftgegner
mundtot zu machen". Derzeit liefen noch weitere Ermittlungsverfahren
gegen Anti-AKW-Aktivisten, mit weiteren Anklagen sei zu rechnen.
Ein Verhandlungstermin im Verfahren wegen der Sitzblockade vom Januar
steht inzwischen fest. Der Prozess soll am 23. November, 9 Uhr, im
Amtsgericht Heilbronn beginnen.
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Aktionsbuendnis CASTOR-Widerstand Neckarwestheim
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Ludwigsburger Kreiszeitung, 24.10.07
> Persilscheine an Atomenergiebehörde vergeben
Gemmrigheim - (ad) Die bis heute im Gemeinschaftskernkraftwerk Neckar
prüfende Internationale Atomenergiebehörde (IAEA) bekommt vom
Aktionsbündnis Castor-Widerstand schlechte Zeugnisse. Kernkraftgegner
haben gestern am Tor zum Kraftwerk Persilscheine verteilt. Es finde mit
dieser Inspektion durch die IAEA keine Bewertung der atomaren Risiken des
Betriebs der Kraftwerke statt. Der einzige Zweck sei, so das
Aktionsbündnis, "eine kontinuierliche Verbesserung der Betriebsabläufe".
Das Ergebnis habe schon vorher festgestanden. Bild: Alfred Drossel
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